Erste Hilfe - Ersthelfer in Kirchengemeinden
Meldung vom 14. März 2017
Erste Hilfe ist selbstverständlich – ist sie das wirklich? Oder schaut man besser weg und hofft, dass jemand anderes beherzt zupackt? Bei einem Notfall haben viele Menschen Angst, etwas falsch zu machen. Wenn in der Aufregung eine Erste-Hilfe-Maßnahme nicht gelingt, kann ein Laienhelfer dafür nicht strafrechtlich belangt werden.
Der größte Fehler, den Sie machen können, ist gar nicht zu helfen!
Mit jeder Minute, die ungenutzt verstreicht, sinken die Überlebenschancen eines Schwerverletzten. Bis die Profis vom Rettungsdienst eintreffen, kann es schon zu spät sein. Erste Hilfe ist also in vielen Fällen lebenswichtig. Und sie ist leichter als man denkt. Einige wenige einfache Maßnahmen können manchmal über Leben und Tod entscheiden.
Die Pflicht zu helfen….
Jeder Mensch ist aufgerufen zu helfen, wie auch jeder Mensch darauf angewiesen ist, dass ihm geholfen wird. Die Bereitschaft zu helfen und die entsprechende Fähigkeit, sich helfen zu lassen, sind Grundgegebenheiten des Lebens und gehören zur menschlichen christlichen Kultur. Diese Kultur des Helfens bedarf der Pflege, der Unterstützung und insbesondere der Weitergabe an nachwachsende Generationen innerhalb einer Kirchengemeinde.
In ihrer Seelsorgeeinheit/ Pfarrei kann das schnelle Eingreifen bei einem Unfall oder einer akuten Erkrankung Leben retten. Hier ist ihre Mithilfe gefragt. Prüfen Sie die Organisation der Ersten Hilfe innerhalb ihrer Seelsorgeeinheit/Pfarrei. Finden Sie jemanden, der sich um die Organisation der Ersten Hilfe kümmert und überlegen und motivieren Sie, durchaus auch im Kreise einer Pfarrgemeinderatssitzung, wer sich als Ersthelfer zur Verfügung stellen möchte und wer bereits als Ersthelfer erneut an einer Weiterbildung teilnehmen möchte.
…. und was habe ich als Einzelner davon?
Erste-Hilfe-Maßnahmen können in unserem Alltag überall notwendig sein, ob am Arbeitsplatz, zu Hause, in der Freizeit oder bei ehrenamtlichen Tätigkeiten. Mit der Ausbildung zum Ersthelfer erhalten Sie eine zusätzliche Qualifikation, mehr Sicherheit im Alltag und mehr Anerkennung. Übrigens, die Kosten trägt die Berufsgenossenschaft.