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Informationen und Hinweise für Bauämter, Architekten und Bauleiter in der Erzdiözese Freiburg

Meldung vom 16. August 2016

Der moderne Begriff Compliance, also die Regelkonformität, steht u.a. für die Einhaltung von Gesetzen und Regelungen. Bereits in der Planungsphase eines Bauvorhabens sind Sie gefordert, Gesetze und baurechtliche Regelungen zu beachten. Wir, Ihre Fachkräfte für Arbeitssicherheit, bieten Ihnen dabei gerne unsere Unterstützung an.

Im Rahmen des baurechtlichen Genehmigungsverfahrens erfolgt zwar von der Baurechtsbehörde eine Prüfung, diese beschränkt sich aber insbesondere auf die Einhaltung der öffentlich rechtlichen Belange.

Die Einhaltung der Arbeitsstättenverordnung, die hierzu erlassenen Technischen Regeln für Arbeitsstätten (TRA), die Technischen Regeln der Betriebssicherheit (TRB) aber auch die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (DGUV), Vorgaben der Unfallkasse Baden- Württemberg (UKBW), die der Berufsgenossenschaft Gesundheit und Wohlfahrtspflege (BGW)  sowie die der Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) werden im Rahmen des baurechtlichen Genehmigungsverfahren nicht geprüft.

Als Fachkräfte für Arbeitssicherheit ist es unsere Kernaufgabe, präventiv schon bei der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen beratend tätig zu werden. Prävention, also die mögliche Abwehr von unerwünschten Ereignissen oder Zuständen, kann eben am effektivsten und effizientesten bereits schon in der Phase der Planung von Bauvorhaben durchgeführt werden.

Daher ist es sinnvoll, erspart Zeit und vor allem es vermeidet unnötige Kosten für den Bauherrn, wenn Sie uns rechtzeitig in die Planung von baulichen Maßnahmen mit einbeziehen.

Die Einhaltung von Arbeitsschutzregelungen leistet einen wesentlichen Beitrag zur Regel-konformität und führt letztlich zum gewünschten Ziel von Compliance in den  Einrichtungen.

Bitte sprechen Sie uns an.

 

Die jeweils zuständigen Fachkräfte für Arbeitssicherheit finden Sie unter:

 

 

http://www.loeffler-arbeitssicherheit.de/standorte