Neue Arbeitsstättenverordnung in Kraft
Meldung vom 13. Februar 2017
Am 3. Dezember 2016 ist die neue Arbeitsstättenverordnung in Kraft getreten. Die Verordnung dient der Sicherheit und dem Schutz der Gesundheit der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten. Die Inhalte der Bildschirmarbeitsverordnung wurden mit geringfügigen Änderungen in der Arbeitsstättenverordnung übernommen. Ergänzt wurden Regelungen zu Telearbeitsplätzen und zu mobilen Arbeitsmitteln an stationären Arbeitsplätzen. Unter www.vbg.de/arbeitsstaetten stehen weitere Informationen zur Gestaltung von Arbeitsstätten zur Verfügung.