ARBEITSSCHUTZ FÜR...
Kirchengemeinden
- Unterweisungen -
Müssen Unterweisungen durchgeführt werden?
Die Rechtsgrundlage für Unterweisungen ergibt sich aus dem Arbeitsschutzgesetz und diversen Verordnungen. Danach hat der Dienstgeber die Beschäftigten über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Dienstzeit ausreichend und angemessen zu unterweisen.
Die Unterweisung umfasst Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind.
Wer ist für die Unterweisungen zuständig?
Zuständig ist der Dienstgeber, der die Unterweisungspflicht i. d. R. an die Vorgesetzten delegiert.
Wie oft müssen Unterweisungen durchgeführt werden?
Vor Aufnahme der Tätigkeit, danach mindestens jährlich (häufiger bei Änderungen oder besonderen Vorkommnissen).
Ist eine Dokumentation notwendig?
Eine Dokumentation ist erforderlich! Darin sollten folgende Punkte vermerkt sein:
Zeitpunkt und Ort der Unterweisung, Unterweisungsinhalte bzw. Themen,
Name der unterweisenden Person, Namen der Unterwiesenen.
BG-Information Unterweisung - Bestandteil des betriebl. Arbeitsschutzes DGUV Information 211-005(alt BGI 527) - diese Broschüre ist Branchenneutral zu betrachten
Grundunterweisung für Kirchengemeinden
Unterweisung Arbeiten in der Grünpflege - allgemein
Unterweisung Arbeiten mit Leitern und Tritten
Unterweisung Bildschirmarbeit
Unterweisung Brandschutz
Unterweisung Büroarbeit
Unterweisung Erste Hilfe
Unterweisung Reinigungsarbeiten Grundreinigung
Unterweisung Reinigungsarbeiten Reinigungsmittel
Unterweisung Umgang mit Fahrzeugen
Unterweisung Umgang mit elektrischen Anlagen, Einrichtungen und Geräten
Unterweisung persönliche Schutzausrüstung
Unterweisungsbuch
Unterweisungsnachweis blanko