SEMINARE
Aufbaulehrgang Sicherheitsbeauftragte/r in Kindertagesstätten
In Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten (betreute Kinder = Beschäftigte gem. § 2 Abs. 8a SGB Vll) hat der Unternehmer unter Beteiligung des Personal- /Betriebsrates Sicherheitsbeauftragte zu bestellen – das verlangt das Sozialgesetzbuch Vll in § 22 (2013).
Der Sicherheitsbeauftragte leistet einen maßgeblichen Beitrag zur Steigerung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes im Unternehmen: Er hat die Aufgabe, den Unternehmer bzw. seinen Vorgesetzten in seinem Umfeld bei der Umsetzung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz zu unterstützen.
In diesem Seminar erhalten Sie das für diese verantwortungsvolle Aufgabe notwendige Rüstzeug: Unsere Experten informieren Sie über die rechtlichen Grundlagen des Arbeitsschutzes und Ihre Aufgaben als Sicherheitsbeauftragter.
Durch die praxisbezogene Vermittlung der Inhalte und zahlreicher Fallstudien sind Sie in der Lage, das Gelernte unmittelbar in Ihrem beruflichen Alltag anzuwenden.
Inhalte
- Wichtigste Rechtsgrundlagen
- Neuerungen im Arbeitsschutzrecht
- Fortführung des systematischen Umgangs mit Gefährdungen/der Gefährdungsbeurteilung
- Fachspezifische Informationen zu ausgewählten Themen
- Erfahrungsaustausch
Ziel
Die Teilnehmenden erfahren Neuerungen aus dem Bereich Arbeitsschutz und vertiefen die Schritte der Gefährdungsbeurteilung in der Theorie und erarbeiten an Praxisbeispielen, wie sie ihren Arbeitgeber bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung unterstützen können.
Zielgruppe
Sicherheitsbeauftragte aus Kindertageseinrichtungen, die bereits an einem Grundlehrgang für Sicherheitsbeauftragte teilgenommen haben.
Hinweis
Die Teilnahme am Grundseminar sollte mindestens 1 Jahr zurückliegen.
Für die Teilnahme am Aufbauseminar ist der Besuch des Grundlehrgangs Sicherheitsbeauftragte/r erforderlich!
Dauer, Teilnahmegebühr & Sonstiges
- Dauer: 1 Tag - 8:30 Uhr bis 16:30 Uhr
- Preis 185,- € (ab 01.01.2025 190,00 €) inkl. 19 % MwSt.
- Abschluss: Teilnahmebescheinigung
- Mittagsessen ist in der Teilnahmegebühr enthalten
20.03.2025 - Rastatt
UHRZEIT
08:30 Uhr bis 16:30 Uhr
TAGUNGSORT
Bildungshaus St. Bernhard
An der Ludwigsfeste 50
76437 Rastatt
MAX. TEILNEHMER
20
25.03.2025 - Schopfheim
UHRZEIT
08:30 Uhr bis 16:30 Uhr
TAGUNGSORT
Verrechnungsstelle für kath. Kirchengemeinden Schopfheim
Adolf-Müller-Str. 5 A
79650 Schopfheim
MAX. TEILNEHMER
20
10.04.2025 - Eppelheim
UHRZEIT
08:30 Uhr bis 16:30 Uhr
TAGUNGSORT
Kath. Gemeindehaus St. Franziskus
Blumenstr. 33
69214 Eppelheim
MAX. TEILNEHMER
20
15.05.2025 - Freiburg
UHRZEIT
08:30 Uhr bis 16:30 Uhr
TAGUNGSORT
Kath. Akademie Freiburg
Wintererstraße 1
79104 Freiburg
MAX. TEILNEHMER
20
14.10.2025 - Reichenau
UHRZEIT
08:30 Uhr bis 16:30 Uhr
TAGUNGSORT
Haus Insel Reichenau
Markusstraße 15
78479 Reichenau
MAX. TEILNEHMER
20
04.11.2025 - Rastatt
UHRZEIT
08:30 Uhr bis 16:30 Uhr
TAGUNGSORT
Bildungshaus St. Bernhard
An der Ludwigsfeste 50
76437 Rastatt
MAX. TEILNEHMER
20
10.11.2025 - Eppelheim
UHRZEIT
08:30 Uhr bis 16:30 Uhr
TAGUNGSORT
Kath. Gemeindehaus St. Franziskus
Blumenstr. 33
69214 Eppelheim
MAX. TEILNEHMER
20
18.11.2025 - Sigmaringen
UHRZEIT
08:30 Uhr bis 16:30 Uhr
TAGUNGSORT
Kloster Gorheim
Gorheimer Str. 28
72488 Sigmaringen
MAX. TEILNEHMER
20
01.12.2025 - Schopfheim
UHRZEIT
08:30 Uhr bis 16:30 Uhr
TAGUNGSORT
Verrechnungsstelle für kath. Kirchengemeinden Schopfheim
Adolf-Müller-Str. 5 A
79650 Schopfheim
MAX. TEILNEHMER
20