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SEMINARE

Aufbaulehrgang Sicherheitsbeauftragte/r in Kindertagesstätten

In Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten (betreute Kinder = Beschäftigte gem. § 2 Abs. 8a SGB Vll) hat der Unternehmer unter Beteiligung des Personal- /Betriebsrates Sicherheitsbeauftragte zu bestellen – das verlangt das Sozialgesetzbuch Vll in § 22 (2013).

 

Der Sicherheitsbeauftragte leistet einen maßgeblichen Beitrag zur Steigerung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes im Unternehmen: Er hat die Aufgabe, den Unternehmer bzw. seinen Vorgesetzten in seinem Umfeld bei der Umsetzung des Sicherheits- und  Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz zu unterstützen.

 

In diesem Seminar erhalten Sie das für diese verantwortungsvolle Aufgabe notwendige Rüstzeug: Unsere Experten informieren Sie über die rechtlichen Grundlagen des Arbeitsschutzes und Ihre Aufgaben als Sicherheitsbeauftragter.

 

Durch die praxisbezogene Vermittlung der Inhalte und zahlreicher Fallstudien sind Sie in der Lage, das Gelernte unmittelbar in Ihrem beruflichen Alltag anzuwenden.

 

Inhalte

  • Wichtigste Rechtsgrundlagen
  • Neuerungen im Arbeitsschutzrecht
  • Fortführung des systematischen Umgangs mit Gefährdungen/der Gefährdungsbeurteilung
  • Fachspezifische Informationen zu ausgewählten Themen
  • Erfahrungsaustausch

 

Ziel

Die Teilnehmenden erfahren Neuerungen aus dem Bereich Arbeitsschutz und vertiefen die Schritte der Gefährdungsbeurteilung in der Theorie und erarbeiten an Praxisbeispielen, wie sie ihren Arbeitgeber bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung unterstützen können.

 

Zielgruppe

Sicherheitsbeauftragte aus Kindertageseinrichtungen, die bereits an einem Grundlehrgang für Sicherheitsbeauftragte teilgenommen haben.

 

Hinweis

Die Teilnahme am Grundseminar sollte mindestens 1 Jahr zurückliegen.
Für die Teilnahme am Aufbauseminar ist der Besuch des Grundlehrgangs Sicherheitsbeauftragte/r erforderlich!

 

Dauer, Teilnahmegebühr & Sonstiges

  • Dauer: 1 Tag - 8:30 Uhr bis 16:30 Uhr
  • Preis 185,- € (ab 01.01.2025 190,00 €) inkl. 19 % MwSt. 
  • Abschluss: Teilnahmebescheinigung
  • Mittagsessen ist in der Teilnahmegebühr enthalten


20.03.2025 - Rastatt


UHRZEIT
08:30 Uhr bis 16:30 Uhr
TAGUNGSORT
Bildungshaus St. Bernhard
An der Ludwigsfeste 50
76437 Rastatt
MAX. TEILNEHMER
20


25.03.2025 - Schopfheim


UHRZEIT
08:30 Uhr bis 16:30 Uhr
TAGUNGSORT
Verrechnungsstelle für kath. Kirchengemeinden Schopfheim
Adolf-Müller-Str. 5 A
79650 Schopfheim
MAX. TEILNEHMER
20


10.04.2025 - Eppelheim


UHRZEIT
08:30 Uhr bis 16:30 Uhr
TAGUNGSORT
Kath. Gemeindehaus St. Franziskus
Blumenstr. 33
69214 Eppelheim
MAX. TEILNEHMER
20


15.05.2025 - Freiburg


UHRZEIT
08:30 Uhr bis 16:30 Uhr
TAGUNGSORT
Kath. Akademie Freiburg
Wintererstraße 1
79104 Freiburg
MAX. TEILNEHMER
20


14.10.2025 - Reichenau


UHRZEIT
08:30 Uhr bis 16:30 Uhr
TAGUNGSORT
Haus Insel Reichenau
Markusstraße 15
78479 Reichenau
MAX. TEILNEHMER
20


04.11.2025 - Rastatt


UHRZEIT
08:30 Uhr bis 16:30 Uhr
TAGUNGSORT
Bildungshaus St. Bernhard
An der Ludwigsfeste 50
76437 Rastatt
MAX. TEILNEHMER
20


10.11.2025 - Eppelheim


UHRZEIT
08:30 Uhr bis 16:30 Uhr
TAGUNGSORT
Kath. Gemeindehaus St. Franziskus
Blumenstr. 33
69214 Eppelheim
MAX. TEILNEHMER
20


18.11.2025 - Sigmaringen


UHRZEIT
08:30 Uhr bis 16:30 Uhr
TAGUNGSORT
Kloster Gorheim
Gorheimer Str. 28
72488 Sigmaringen
MAX. TEILNEHMER
20


01.12.2025 - Schopfheim


UHRZEIT
08:30 Uhr bis 16:30 Uhr
TAGUNGSORT
Verrechnungsstelle für kath. Kirchengemeinden Schopfheim
Adolf-Müller-Str. 5 A
79650 Schopfheim
MAX. TEILNEHMER
20